Werden Sie aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, schulde ich/schulden wir Ihnen diesen Betrag - unbeschadet des Fortbestandes der auf Sie gemäß §774 BGB übergegangenen Forderung - als sofort fälligen Kredit.
Für meine/unsere Verbindlichkeiten Ihnen gegenüber aus diesem Auftrag werden Ihnen - unbeschadet der Haftung etwa bereits bestehender oder künftiger Sicherheiten im Rahmen Ihres Sicherungszwecks - in besonderen Urkunden folgende Sicherheiten bestellt: