Zum OnlineBanking
Zwei Herren stehen in der Schreinerei  und lachen

Das Geschäftskonto der VR-Bank Werdenfels eG

Einfacher und sicherer Zahlungsverkehr für Geschäftskunden

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer VR-Bank Werdenfels eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Lohn und Gehalt einfach auszahlen

Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

Das Firmenkonto für alle

Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

Das geht alles

OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln


Konto in wenigen Schritten online eröffnen

  •  Kontomodell auswählen
  •  Kurzdaten erfassen
  •  Bestätigungsmail bestätigen
  •  Weitere Angaben zur Firma und Person erfassen
  •  Zusammenfassung bestätigen und Konto konstenpflichtig eröffnen
  •  Online-Identifikation über einen Drittanbieter
  •  Bestätigung durch die Bank nach erfolgreicher Kontoeröffnung

Konto in wenigen Schritten persönlich vor Ort eröffnen

Zur Kontoeröffnung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ein Ausweisdokument zur Legitimation,
  • eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug,
  • einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste,
  • Ihre Wirtschafts-ID/Steueridentifikationsnummer sowie
  • einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister – bei juristischen Personen

Weitere Services & Leistungen für Sie

Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

Firmenkreditkarte

Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

FAQ zum Geschäftskonto

Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

Ihre VR-Bank Werdenfels eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR-Bank Werdenfels eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
  • Bei allen Zahlungen,
     

    • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
    • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
    • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
    • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
    • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

    unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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