Mit einer Riester-Rente unterstützt Sie der Staat bei Ihrer privaten Altersvorsorge.
Mit einer Riester-Rente unterstützt Sie der Staat bei Ihrer privaten Altersvorsorge. Sie profitieren von Zulagen und Steuervorteilen. Die monatliche Auszahlung Ihrer privaten Rente ist Ihnen nach Rentenbeginn garantiert.
Die Riester-Angebote kommen Ihrer privaten Altersvorsorge zugute. Sie umfassen unter anderem verschiedene Spar- und Versicherungsmodelle oder dienen dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Bei Ihrer Riester-Rente haben Sie die Wahl zwischen
So können Sie individuell und ganz nach Bedarf Geld für die Zukunft sparen. Wenn Sie die volle Förderung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie während der Ansparphase vier Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen.
Mit Rentenbeginn startet die Auszahlungsphase. Sie erhalten in jedem Fall eine monatliche Auszahlung Ihrer Eigenbeiträge und der staatlichen Zulagen. Eine zusätzliche lebenslange Rente ist Ihnen somit garantiert. Sichern Sie sich frühzeitig ab, damit Sie auch im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.
Beim Riestern unterstützt Sie der Staat mit einer Grundzulage von 175 Euro. Wenn Sie Kinder haben und für sie Kindergeld beziehen, kommen weitere Zulagen hinzu. Für jedes Kind, das bis einschließlich 2007 geboren wurde, erhalten Sie jährlich zusätzlich 185 Euro. Für den ab 2008 geborenen Nachwuchs stehen Ihnen 300 Euro Kinderzulage pro Jahr zu.
Neben den staatlichen Zulagen können Sie bei der privaten Altersvorsorge von einem Steuervorteil profitieren. Ihre jährlichen Aufwendungen – Ihr eigener Sparbeitrag sowie die staatlichen Zulagen – können Sie steuerlich geltend machen. Dazu geben Sie einfach die Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben an. So haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Die Riester-Zulage wird jährlich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Dies kann auch Ihr Vertragspartner für Sie erledigen. Zudem können Sie ihm eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen. Damit ermächtigen Sie Ihren Vertragspartner, den Antrag auf Riester-Zulage zukünftig jedes Jahr stellvertretend für Sie zu stellen. Somit profitieren Sie von den Zulagen, ohne selbst den jährlichen Antrag zu stellen. Sie können die Zulagen für zwei Jahre rückwirkend beantragen.
Sie können Riester-Aufwendungen von bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Um die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Förderberechtigte Personen und damit unmittelbar zulageberechtigt sind: