Mit unserem Kombiprodukt kombinieren Sie Sicherheit mit Rendite.
Doppelinvest - Zwei Wege, ein Ziel
Mit unserem Kombiprodukt kombinieren Sie Sicherheit mit Rendite.
Doppelinvest im Überblick
So funktioniert unser Kombiprodukt
Produkt besteht aus einer Kombination aus VR-TerminGeld und einer Anlage in Fonds.
50 % Geldanlage in ein Festgeld
zu einem Zinssatz von 3,25 % p.a.* bei 2 Jahren Laufzeit
50 % Fondsanlage
mit zwei ausgewählte Fonds der Union Investment zur Auswahl
1. VR-TerminGeld
- VR-TerminGeld mit fester Laufzeit von 24 Monaten
- Feste Zinsen für die gesamte Laufzeit
- Aktuelle Konditionen: 3,25 % p.a.1
- Mindestanlagebetrag 5.000 Euro
1 Zinssatz nur gültig im Rahmen des Kombiproduktes Doppelinvest.
Vertrauen und Stabilität
Vertrauen Sie der Einlagensicherung der deutschen Genossenschaftsbanken.
2. Fondsanlage
- Mindestanlagebetrag 5.000 Euro
- Attraktive Ertrags-Chancen auf dem Kapitalmarkt
- Breite Risikostreuung & Anlage in Substanzwerten
- Langjährige Erfahrung unseres Fondspartners Union Investment
Wichtige Hinweise zur Produktkombination und Risiken von Anlageprodukten
Doppelinvest der VR-Bank Werdenfels eG ist eine Kombination aus Termingeldanlage und der Anlage in einem von zwei ausgewählten Investmentfonds. Die Anlage des Termingelds zu den o.g. Konditionen ist an den Erwerb der Fondsanlage gekoppelt. Der Zins des Termingeld ist ein Festzins über die gesamte Laufzeit des Termingeldes von 24 Monaten. Die Anlagehorizonte des Termingelds und der Fondsanlage sind nicht identisch. Das Risiko des Gesamtpakets unterscheidet sich gegenüber dem Risiko der Bankanlage.
Das Angebot ist befristet und kann jederzeit von der VR-Bank Werdenfels eG zurückgezogen werden.
Die hier angebotenen Informationen stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR-Bank Werdenfels eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung. Für das Termingeld entstehen keine Kosten.
Die Eröffnung eines UnionDepots ist erforderlich. Alleinmaßgebliche Rechtsgrundlage hierfür sind die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen der Union Investment Service Bank AG, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Information stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die VR-Bank Werdenfels eG dar.
Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 04.09.2024, soweit nicht anders angegeben.
Häufige Fragen zum Sparprodukt
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können 50 % als VR-TerminGeld für zwei Jahre anlegen. Die 50 % in der Fondsanlage können für einen längeren Zeitraum angelegt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Werdenfels eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Sie können den Freistellungsauftrag bequem im Online-Banking anlegen oder ändern.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Werdenfels eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.