Unser Sparwochenprodukt ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen, von attraktiven Konditionen zu profitieren und einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten.
Unser Sparwochenprodukt ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen, von attraktiven Konditionen zu profitieren und einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten.
Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Für zwei Jahre ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Wir bei der VR-Bank Werdenfels eG sind überzeugt, dass wir füreinander und für unsere Umwelt da sein müssen. Deshalb haben wir in Verbindung mit dem Sparwochenprodukt eine besondere Aktion ins Leben gerufen: Für jede Anlagesumme von 10.000 Euro pflanzen wir einen Baum im Naturpark Ammergauer Alpen. Mit dieser Initiative möchten wir gemeinsam mit Ihnen einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten und die Natur schützen. Ihr Engagement bewirkt Großes – lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten.
Laufzeit |
Zinsen ab 1.000 Euro Anlagebetrag |
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2 Jahre | 2,30 % p.a. |
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR-Bank Werdenfels eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Werdenfels eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Den Freistellungsauftrag können Sie ganz bequem in Ihrem Online-Banking anlegen oder ändern.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Werdenfels eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
* Das Angebot ist zeitlich befristet und kann jederzeit von der VR-Bank Werdenfels eG zurückgezogen werden.