„Unsere Stärken vereinen – für eine gemeinsame, nachhaltige Zukunft“

VR-Bank Werdenfels eG und VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG streben Fusion an

Die VR-Bank Werdenfels eG ist eine gesunde und eigenkapitalstarke Bank. Als regionale Genossenschaftsbank bieten wir unseren knapp 64.300 Kunden (davon rund 23.053 Mitglieder) an 30 Standorten umfangreiche Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Wir sind seit vielen Jahrzehnten fest in unserer Heimatregion, den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie Weilheim-Schongau, verankert.

Um noch leistungsfähiger zu werden und gemeinsam eine nachhaltige Zukunft für unsere Bank zu schaffen, planen wir im Jahr 2025 eine Fusion mit der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG.

Dadurch entsteht eine starke Regionalbank im Süden Münchens – mit einem Geschäftsgebiet, dass von Starnberg bis nach Garmisch-Partenkirchen reicht.

Damit vereinen wir unsere Stärken, werden Bewährtes erhalten und können gemeinsam Neues erreichen.

Unsere Zukunftsstrategie

  • Synergieeffekte nutzen
    Mit dem Zusammenschluss entstehen viele Synergieeffekte, wie z.B. die Einsparung von Verwaltungskosten oder ein optimierter Einsatz von Mitarbeitern bei regulatorischen Anforderungen.
  • Risiken begegnen und Chancen nutzen
    Risiken wie z.B. den Fachkräftemangel kann ein größeres Haus besser abfedern. Chancen können in vielerlei Hinsicht genutzt werden, so z.B. durch die Erweiterung unseres Spezialistenangebotes für unsere Kunden.
  • Verlässlicher Partner für unsere Kunden
    Wir wachsen mit den Bedarfen unserer Kunden – sei es im Firmen- oder Privatkundensegment und auch bei den speziellen Anforderungen sehr vermögender Kunden. Unsere Möglichkeiten, Kredite auszugeben, steigen. 
  • Zukunftsinvestitionen stemmen
    Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel in die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit, lassen sich gemeinsam besser stemmen. Damit bleiben wir auch für künftige Generationen attraktiv.
  • Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen
    Ein größeres Haus bietet den Mitarbeitern mehr Karrieremöglichkeiten sowie soziale Zusatzleistungen und macht uns damit für Fachkräfte attraktiver.

Durch den Zusammenschluss entsteht eine starke Regionalbank, die ihren Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern in allen Finanzthemen zur Seite steht.

Chancen für unsere Mitglieder und Kunden

  • Gesicherter Filialbetrieb an über 60 Standorten für die kommenden Jahre.
  • Ausbau von auf die Region abgestimmten Leistungsangeboten wie z.B. VR-Service Plus, Nachhaltigkeitsanlagen. 
  • Wachsende Höchstkreditgrenzen gestatten uns mit den erfolgreichen Unternehmen unserer Region mitzuwachsen.
  • Erweiterung unserer Spezialisten z.B. für Ärzte und Heilberufe, Landwirtschaft, Wealth Management usw.
  • Gezielter, schnellerer und sicherer Ausbau der digitalen Services.
  • Optimierung und Steigerung der Omnikanalfähigkeit.
  • Mitglieder profitieren von einer stabilen und finanziell starken Genossenschaft – damit wir auch in Zukunft unseren Förderauftrag umfassend erfüllen können.
  • Die neue VR Bank wird aufgrund ihrer Kapitalstärke widerstands- und wettbewerbsfähiger.
  • Die persönlichen Ansprechpartner unserer Kunden bleiben unverändert.

Chancen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Als leistungs- und finanzstarke VR Bank bieten wir heute und in Zukunft sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze, wohnortnah und mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens.
  • Das persönliche Entwicklungspotenzial wird wachsen, Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten können besser gestaltet werden. 
  • Unsere modernen Arbeitsbedingungen können dank noch größerer Leistungsfähigkeit weiterentwickelt werden.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von den sozialen und übertariflichen Leistungen beider Häuser, die wir dank der größeren wirtschaftlichen Stärke optimieren und ausbauen können.
  • Aufgrund der großen Anzahl an Mitarbeitenden wird es künftig Mitbestimmungsrechte der Belegschaft im Aufsichtsrat der Bank geben.

 

 

Chancen für unsere Region

  • Eine starke Regionalbank mit Standorten in fünf Landkreisen.
  • Hohe Filialdichte (gemeinsam über 60 Standorte) und damit nah an unseren Kundinnen und Kunden.
  • Beratung in allen Finanzthemen auf Top-Niveau.
  • Investitionen in moderne Technologien und Services lassen sich besser stemmen.
  • Langfristige Sicherung von attraktiven Arbeitsplätzen in der Region.
  • Zunehmende Bedarfe des Mittelstands (Finanzierung, Expertise) können besser abgedeckt werden.
  • Auf regionale Besonderheiten kann noch individueller mit passgenauen Lösungen eingegangen werden

Chancen für die gemeinsame Bank

  • Wir können unsere Privat- und Firmenkunden noch umfassender unterstützen – etwa bei Finanzierungen oder mit weiteren Leistungen.
  • Wir steigern unsere Attraktivität als Arbeitgeber mit zahlreichen Benefits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Wir schaffen Synergien, indem Leistungen zentralisiert werden und Zukunftsinvestitionen z.B. in Digitalisierung und Nachhaltigkeit gemeinsam gestemmt werden.

Daten & Fakten

1. Profil der Partner

Stand: 31.12.2023 VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG VR-Bank Werdenfels eG VR Bank Starnberg-Zugspitze eG
Bilanzsumme 3,191 Mrd. Euro 2,011 Mrd. Euro 5,201 Mrd. Euro
Eigenkapital 330 Mio. Euro 214 Mio. Euro    544 Mio. Euro
Filialen 22 11 32 (1 Zusammenführung)
Mitarbeiter 390 291 681
Mitglieder 28.501 23.053 51.554

2. Der Weg zur gemeinsamen Bank

Bisherige Schritte

Sondierungen erfolgreich abgeschlossen
Einstimmiges Mandat beider Aufsichtsräte liegt vor
Konkrete Fusionsverhandlungen und Kooperationen laufen an
Anmeldung der Fusion bei Bankenaufsicht, Rechenzentrale und Genossenschaftsverband

Künftige Schritte

Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbericht
Verschmelzungsgutachten des gesetzlichen Prüfungsverbandes
Vertreterdialoge/Informationsveranstaltungen
Beschlussfassung auf den Vertreterversammlungen 2025
Eintragung ins Genossenschaftsregister
Technische Fusion

3. Vorstand

Vorstandsvorsitzender: Thomas Vogl (bisheriger Vorstandsvorsitzender der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG)

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Martin Jocher (bisheriger Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Werdenfels eG)

Weiterhin im Vorstand: Cyrus Ahari (VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG), Konrad Hallhuber (VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG) und Stefan Hutter (VR-Bank Werdenfels eG).


Ansprechpartner

  • Bernhard Benz
  • Telefon 08821/733-0

Fragen & Antworten

1. Allgemeines

Wie heißt die Bank zukünftig?

Die Bank trägt künftig den Namen VR Bank Starnberg-Zugspitze eG.
Juristischer Sitz ist Starnberg.

Wann tritt die Fusion in Kraft?

Die rechtliche und technische Fusion ist aktuell für Oktober / November 2025 geplant. Voraussetzung für den Zusammenschluss sind die Beschlüsse der Vertreterversammlungen beider Banken. Diese finden Mitte 2025 statt. Die genauen Termine werden frühzeitig bekanntgegeben.

Wie setzt sich der Vorstand der neuen Bank zusammen?

Den Vorstandsvorsitz übernimmt Thomas Vogl, aktueller Vorstandsvorsitzender der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG.

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wird Martin Jocher, aktuell Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Werdenfels eG.

Weiterhin im Vorstand sind Cyrus Ahari, Konrad Hallhuber und Stefan Hutter.

Wie erfolgt die künftige Besetzung des Aufsichtsrates?

Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Fusion aus 29 Personen zusammen. Davon werden 19 Aufsichtsräte über die Vertreterversammlung gewählt, 10 Aufsichtsräte wählen die Arbeitnehmer. Grundlage dafür ist das Drittelbeteiligungsgesetz.

Wird es Änderungen bei den Filialen geben?

Beide Banken verfügen aktuell über 33 personenbesetzte sowie 32 SB-Filialen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Starnberg und Weilheim-Schongau.
Einzig in Penzberg gibt es derzeit von jedem Haus eine personenbesetzte Filiale (Bahnhofstraße 12 sowie Karlstraße 26). Diese wird im Zuge der Fusion in das Gebäude an der Karlstraße zusammengelegt.
Alle weiteren Filialen bleiben unverändert bestehen. Die Filialen bleiben für unsere Kundinnen und Kunden zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Welche Kommunen profitieren künftig von den Steuerzahlungen der Bank?

Der juristische Sitz der Bank wird in Starnberg sein. Das heißt aber nicht, dass künftig nur noch Steuern in Starnberg gezahlt werden. Vielmehr werden die Steuern proportional zur lokalen Wertschöpfung gezahlt. Da uns die Fusion eine größere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ermöglicht, dürften die kommunalen Steuern zunehmen.

Wie sieht es mit Spenden nach der Fusion aus?

Selbstverständlich werden wir auch nach der Fusion gemeinnützige Projekte in der gesamten Region unterstützen. Daran wird sich nichts ändern.

Wie wird sich die Vertreterversammlung zusammensetzen?

Die Vertreterversammlung ist auch nach der Fusion das oberste Organ der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat und trifft wesentliche Entscheidungen wie die Feststellung des Jahresabschlusses. Nach der Fusion werden die Vertreterversammlungen der beiden Banken zusammengelegt. Dies bedeutet, dass die Vertreter künftig in einer gemeinsamen Versammlung zusammenkommen.

Welche Änderungen wird es bei den Kundenbetreuungen geben?

Die persönlichen Ansprechpartner unserer Kunden bleiben unverändert. Perspektivisch erweitern wir zudem unser Team an Spezialisten, zum Beispiel für Ärzte und Heilberufe, für Landwirte oder für das Wealth Management. Auf diese Weise bauen wir die Beratungs- und Betreuungsleistungen für unsere Kunden bedarfsorientiert aus.

Wie geht es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Banken weiter?

Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Ganz im Gegenteil: Auch nach der Fusion benötigen wir qualifizierte Fachkräfte für alle Bereiche.

Gibt es bei der Mitgliedschaft Änderungen?

Grundsätzlich gilt: Der nominale Wert eines Genossenschaftsanteils bleibt erhalten. Wer heute mit zum Beispiel 1.000 Euro an der VR Bank Werdenfels eG beteiligt ist, wird zukünftig mit demselben Wert an einer fusionierten Genossenschaftsbank beteiligt sein. Details – zum Beispiel zu Mindesteinzahlung und Höchstbeteiligung – werden im Rahmen der Fusionsverhandlungen besprochen.

Ändern sich Verträge und Urkunden?

Nein. Alle abgeschlossenen Verträge behalten auch nach der Fusion ihre Gültigkeit. Eine Anpassung oder ein Austausch von Formularen ist ebenfalls nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungsaufträge für Kapitalerträge.

Welche Konditionen und Preise gelten nach der Umstellung?

Die bestehenden Kontomodelle werden aktuell unverändert fortgeführt. Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Zinsablauf. Darüber hinaus gilt der Preisaushang, der in allen Geschäftsstellen aushängt.

Wie lautet die künftige Internetadresse?

Die Adresse steht derzeit noch nicht fest, jedoch wurden mehrere Domains gesichert.

2. Konten & Karten

Was passiert mit meiner Kontonummer – ändern sich IBAN und BIC?

Ja, für unsere Kunden ändert sich die Kontonummer / IBAN. Ihre neuen Kontodaten erhalten Sie vor der technischen Fusion, die für Oktober / November 2025 geplant ist.
Außerdem finden Sie Ihre neuen Kontodaten ab der technischen Fusion auf Ihren Kontoauszügen und im Online-Banking in der Kontoübersicht sowie in der VR-BankingApp.
Wir werden Sie über alle Sie betreffenden Änderungen zeitnah informieren.

Müssen neue Mandatsreferenzen erstellt werden?

Einzüge nach Fusion erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.

Was passiert bei Überweisungseinreichungen (papierhaft) mit den alten Bankdaten?

Die Bankdaten wie die IBAN werden für einen Übergangszeitraum automatisch umgewandelt. Die Dauer des Zeitraums wird noch festgelegt und kommuniziert. Wir empfehlen, ab der technischen Fusion die neuen Bankverbindungsdaten zu nutzen.

Was passiert mit Zahlungseingängen zu Gunsten der alten IBAN?

Eingehende Zahlungen, die an Ihre alte IBAN gehen, werden automatisiert an Ihre neue IBAN geleitet.
Wir empfehlen, nach der technischen Fusion Ihre Zahlungspartner über die neuen Bankverbindungsdaten zu informieren.

Werden meine Daueraufträge weitergeführt?

Die Daueraufträge, die Sie uns erteilt haben, werden automatisch umgestellt. Sofern Sie Daueraufträge bei anderen Banken zugunsten Ihrer Konten in unserem Hause laufen haben, empfehlen wir Ihnen, diese nach der technischen Fusion auf die neue IBAN umzustellen.

Ab wann kann ich die Geldautomaten des Fusionspartners nutzen?

Sie können bereits heute an allen Automaten des Fusionspartners sowie an Automaten aller anderen Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich im BankCard ServiceNetz zusammengeschlossen haben, kostenfrei Geld abheben.

Ab wann kann ich meine Auszüge an Kontoauszugsdruckern des Fusionspartners ziehen?

Sie können bereits heute an allen Kontoauszugsdruckern des Fusionspartners sowie an Kontoauszugsdruckern aller anderen Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich im BankCard ServiceNetz zusammengeschlossen haben, Kontoauszüge ziehen.

Wann kann ich auch den Service/die Beratung in den Filialen des Fusionspartners in Anspruch nehmen?

Erst nach der technischen Fusion können Sie den Service und die Beratung des Fusionspartners vollumfänglich nutzen.

Kann ich vorhandene Schecks und andere Zahlungsvordrucke des Fusionspartners weiterverwenden?

Grundsätzlich können Sie die Vordrucke verwenden, wir empfehlen aber, diese möglichst zeitnah auszutauschen.

Was geschieht mit Briefbögen und Rechnungsvordrucken, die die alte Bankverbindung enthalten?

Wir empfehlen, nach der technischen Fusion Ihre Briefbögen und Rechnungsvordrucke zu aktualisieren und dort die neuen Bankverbindungsdaten einzutragen. Bitte beachten Sie dies bei Bestellungen von entsprechendem Material. Es gibt jedoch einen Übergangszeitraum nach der technischen Fusion, bei dem alle bei uns eingehenden Zahlungen, die an Ihre alte IBAN gehen, automatisiert an Ihre neue IBAN geleitet werden. Die Dauer des Zeitraums wird noch festgelegt und kommuniziert.

Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?

Nein, Sie müssen nichts veranlassen. Sollte sich die Depotnummer ändern, informieren wir Sie rechtzeitig.

Kann ich die girocard (ehemals VR-BankCard) weiterverwenden?

Ja. Nach der technischen Fusion erhalten Sie eine neue Karte, welche die bisherige ersetzt. Bis dahin bleiben Ihre girocard und auch Ihre Geheimzahl (PIN) unverändert.

Wie sieht es mit meiner Kreditkarte aus?

Ihre Kreditkarte (MasterCard, VISACard inkl. Geheimzahl) bleibt bis zu dem auf der Karte angegebenen Datum gültig.

Was passiert mit meinem bereits erteilten Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird automatisch übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Sollten Sie Änderungswünsche haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin beziehungsweise Ihren Berater oder passen Sie dies im OnlineBanking an.

Was passiert mit Zahlungseingängen und Lastschriften zugunsten bzw. zulasten meiner bisherigen Bankverbindung?

Alle Gutschriften und Lastschriften, die auf Ihre alte Kontoverbindung eingehen, werden nach der technischen Fusion für einen Übergangszeitraum automatisch auf Ihre neuen Bankverbindungsdaten gebucht. Dies betrifft auch terminierte Aufträge wie Überweisungen sowie Daueraufträge.
Dennoch ist eine Änderung der Kontodaten bei Ihren Zahlungspartnern erforderlich. Dabei unterstützen wir Sie. Große Unternehmen und Institutionen informieren wir nach der technischen Fusion automatisch über Ihre neuen Bankverbindungsdaten. Eine Liste finden Sie rechtzeitig an dieser Stelle.
Es gibt jedoch Unternehmen beziehungsweise Institutionen, bei denen Sie Ihre Kontodaten zwingend selbst ändern müssen. Dazu gehören zum Beispiel Ihr Arbeitgeber, Vereine, in denen Sie Mitglied sind oder das Finanzamt. Auch bei Online-Shops müssen Sie Ihre Daten selbst ändern, falls Sie diese dort hinterlegt haben.

Behalten die "alten" Verträge, Sparbücher, Karten etc. ihre Gültigkeit?

Alle Verträge und Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.

Ich habe ein Kartenterminal. Was ist zu beachten?

Wir leiten die Umsätze aus den Kartenzahlungen Ihrer Kunden automatisch an Ihre neue Kontonummer weiter und informieren Ihren Terminaldienstleister über Ihre neue Bankverbindung. Sollten Sie ein Terminal eines Drittanbieters nutzen, müssen Sie die neuen Kontodaten an diesen weiterleiten.

Ändert sich der BIC/SWIFT-Code?

Mit der technischen Fusion gibt es nur noch einen gemeinsamen BIC/SWIFT-Code. Wie dieser lautet steht aktuell noch nicht zur Verfügung.

3. Technische Fusion (ggf. inkl. Anleitungen Zahlungsverkehrssoftware)

Wann ist der Termin der technischen Fusion?

Die technische Fusion ist für Oktober / November 2025 geplant. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Ändert sich mit der technischen Fusion auch die Internetadresse?

Ja, es wird einen neuen Internetauftritt geben.

Welche Änderungen erfolgen im Zuge der technischen Fusion mit meinem Online-Banking und meinen Service-Apps?

Ihre Zugangsdaten wie VR-NetKey, PIN und TAN bleiben unverändert gültig. Die ServiceApps VR Banking App und VR SecureGo plus können Sie auch nach der Fusion mit Ihren gewohnten Zugängen nutzen.

Über alle technischen Anpassungen werden wir zeitnah informieren.