Mit unserem VR-Komplett buchen Sie das komfortable Gesamtpaket für Ihr Girokonto. Hier sind alle Leistungen enthalten, die Sie für Ihren Zahlungsverkehr brauchen. Egal ob Sie Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Ihre Daueraufträge verwalten möchten – mit dem VR-Komplett sind Sie gut beraten.
VR-Komplett
Das rundum sorglos Konto der VR-Bank Werdenfels eG
Ihre Vorteile
- Top-Leistungen: Alle Leistungen inklusive - keine zusätzlichen Kosten!
- Umzugsservice: Wir ziehen Ihr Girokonto problemlos um! Sie brauchen sich um keine weiteren Formalitäten zu kümmern.
- Flexibilität: Kostenlose Dispoeinräumung.
- Individuelle Beratung: In einer unserer Geschäftsstellen oder auf Wunsch bei Ihnen Zuhause.
Leistung | VR-Komplett |
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Kontoführung [Grundpreis] p.M. Gebühren, Buchungsposten etc. werden nur dann erhoben, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhaften Buchungen werden nicht bepreist. Zweitschriften im Auftrag des Kunden werden insbesondere nur dann berechnet, wenn die angefertigte Erstschrift fehlerfrei erstellt wurde. |
9,50 €
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Bargeldtransaktionen in Euro Bargeldein-/auszahlung am eigenen Automaten und im BankCardServiceNetz (5 Freiposten pro Monat) Bargeldein-/auszahlung am Schalter der Bank |
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Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten (innerhalb der Bank und an andere Zahlungsdienstleister) Gutschrift einer Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung Überweisung per Dauerauftrag beleghafte und formlos erteilte Überweisung Eilüberweisung |
5,00 € |
Lastschrift in Euro innerhalb der EWR-Staaten (innerhalb der Bank und an andere Zahlungsdienstleister) Lastschrift - Abbuchung Gutschrift einer Lastschrifteinreichung (beleghaft, beleglos oder per Dauerauftrag) Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift |
1,50 € |
Scheck in Euro innerhalb der EWR-Staaten (innerhalb der Bank und an andere Zahlungsdienstleister) Gutschrift einer Scheck-Einreichung Scheck-Abbuchung |
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Dauerauftrag in Euro innerhalb der EWR-Staaten (innerhalb der Bank und an andere Zahlungsdienstleister) einrichten, ändern, aussetzen (online oder über Filiale) |
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Kontoauszüge * elektronischer Kontoauszug (Onlinebanking) am Kontoauszugsdrucker per Post zustellen / je Auszug zzgl. Porto Auszug per Datenfernübertragung (DFÜ) |
0,25 € 2,50 € |
Ausgabe einer Debitkarte [girocard] pro Jahr ** girocard - Ausgabe einer Debitkarte (Kontoinhaber) girocard - Ausgabe einer Debitkarte (Bevollmächtigter) digitale girocard - Ausgabe einer Debitkarte |
7,50 € |
- Im Grundpreis enthalten
Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetztes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben. (AGB VR-Bank Werdenfels eG §12, Abschnitt 3)
* Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
** zeitanteilige Rückerstattung, wenn der Kunde die Debitkarte [girocard] z.B. wegen einer vorzeitigen Kündigung zurückgibt.
Die genannten Produktpreise bilden die monatlichen Grundgebühren ab. Je nach Produktmodell können zusätzliche Kosten entstehen. Gebühren, Buchungsposten etc. werden nur dann erhoben, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhaften Buchungen werden nicht bepreist. Darüber hinaus gelten die Preise unseres Preisaushanges, unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses sowie den vorvertraglichen Entgeltinformationen.
Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Unterlagen wir bei einer erstmaligen Kontoeröffnung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Erwachsener:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Minderjähriger (Eltern sind verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültige Personalausweise bzw. Reisepässe beider Eltern
Minderjähriger (Eltern sind nicht verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ beider Eltern
- Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht der Eltern (Landratsamt-Jugendamt)
Minderjähriger (ein Erziehungsberechtigter):
- Geburtskurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ des Vaters
- Negativbescheinigung (Landratsamt-Jugendamt)
Betreuung:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Betreuers
- gültige Bestallungsurkunde (Amtsgericht) oder gültiger Betreuerausweis
Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, dann wenden Sie sich bitte einfach an unsere Servicemitarbeiter unter 08821/ 733-0 oder gleich an Ihren Berater.
Um möglichst flexibel und unabhängig zu sein, empfehlen wir Ihnen eine unserer Kreditkarten.
Häufige Fragen zum Girokonto
Natürlich können Sie jederzeit das von Ihnen gewünschte Überziehungslimit herabsetzen und löschen lassen. Wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Berater.
Ihre persönliche IBAN und der BIC der VR-Bank Werdenfels eG finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und auf der Rückseite Ihrer BankCard.
Außerdem haben wir auf unserer Homepage einen IBAN-Rechner für Sie eingerichtet, diesen finden Sie hier.
Nehmen Sie im Falle von unrechtmäßigen Abbuchungen unverzüglich Kontakt zu uns auf. Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Unterlagen wir zu einer Kontoeröffnung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Erwachsener:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Minderjähriger (Eltern sind verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültige Personalausweise bzw. Reisepässe beider Eltern
Minderjähriger (Eltern sind nicht verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter / beider Eltern
- Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht der Eltern (Landratsamt-Jugendamt)
Minderjähriger (ein Erziehungsberechtigter):
- Geburtskurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ des Vaters
- Negativbescheinigung (Landratsamt-Jugendamt)
Betreuung:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Betreuers
- gültige Bestallungsurkunde (Amtsgericht) oder gültiger Betreuerausweis
Eingetragener Verein (e.V):
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands
- aktueller Registerauszug aus Vereinsregister
- bei Bevollmächtigten sind noch die Ausweispapiere der entsprechenden Personen erforderlich
Nicht eingetragener Verein:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands/ der Vorstandsmitglieder
- Satzung des Vereins
- Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung
- Anwesenheitsliste der Mitgliederversammlung, wenn vorhanden
- Bevollmächtigte bzw. Vorstände ergeben sich i.d.R. aus der Satzung bzw. dem Protokoll der Mitgliederversammlung
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Bevollmächtigten
Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, dann wenden Sie sich bitte einfach an Ihren Berater.
Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites in der Regel keine weiteren Kosten wie etwa Bearbeitungsentgelte an. Auch werden die Sollzinsen nur für die Dauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.
Die Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kunde einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzahlt. Für die Bank ist die Bonität des Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann.
Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potentieller Überschuldung.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die VR-Bank Werdenfels eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.