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Landschaft mit Zugspitze und See

„Unsere Stärken vereinen – für eine gemeinsame, nachhaltige Zukunft"

Herzlich willkommen bei Ihrer VR Bank Starnberg-Zugspitze eG

Nach dem deutlichen JA unserer Vertreterinnen und Vertreter in den Vertreterversammlungen im Juni 2025 für die Fusion der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG und der VR-Bank Werdenfels eG fand am 07.10.2025 die rechtliche Eintragung der VR Bank Starnberg-Zugspitze in das Genossenschaftsregister statt.

Als VR Bank Starnberg-Zugspitze eG vereinen wir die Stärken beider Alt-Banken, um unseren Mitgliedern und Kunden weiterhin erstklassige Dienstleistungen zu bieten. Wir freuen uns auf die kommenden Herausforderungen und darauf, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen!

Die technische Verschmelzung findet vom 21. November 2025 bis zum 23. November 2025 statt. Über Änderungen und Einschränkungen informieren wir Sie persönlich. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Häufig gestellte Fragen und deren Antworten finden Sie außerdem untenstehend in unseren FAQ.

Unsere Zukunftsstrategie

  •  Synergieeffekte nutzen
    Mit dem Zusammenschluss entstehen viele Synergieeffekte, wie z.B. die Einsparung von Verwaltungskosten oder ein optimierter Einsatz von Mitarbeitern bei regulatorischen Anforderungen.
  •  Risiken begegnen und Chancen nutzen
    Risiken wie z.B. den Fachkräftemangel kann ein größeres Haus besser abfedern. Chancen können in vielerlei Hinsicht genutzt werden, so z.B. durch die Erweiterung unseres Spezialistenangebotes für unsere Kunden.
  •  Verlässlicher Partner für unsere Kunden
    Wir wachsen mit den Bedarfen unserer Kunden – sei es im Firmen- oder Privatkundensegment und auch bei den speziellen Anforderungen sehr vermögender Kunden. Unsere Möglichkeiten, Kredite auszugeben, steigen.
  •  Zukunftsinvestitionen stemmen
    Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel in die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit, lassen sich gemeinsam besser stemmen. Damit bleiben wir auch für künftige Generationen attraktiv.
  •  Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen
    Ein größeres Haus bietet den Mitarbeitern mehr Karrieremöglichkeiten sowie soziale Zusatzleistungen und macht uns damit für Fachkräfte attraktiver.

  • Illustration: Personen sitzen am runden Konferenztisch und schauen einer Person bei einer Präsentation zu

    Chancen für unsere Mitglieder und Kunden

    • Gesicherter Filialbetrieb an über 60 Standorten für die kommenden Jahre.
    • Ausbau von auf die Region abgestimmten Leistungsangeboten wie z.B. ServicePlus, Nachhaltigkeitsanlagen.
    • Wachsende Höchstkreditgrenzen gestatten uns mit den erfolgreichen Unternehmen unserer Region mitzuwachsen.
    • Erweiterung unserer Spezialisten z.B. für Ärzte und Heilberufe, Landwirtschaft, Wealth Management usw.
    • Gezielter, schnellerer und sicherer Ausbau der digitalen Services.
    • Optimierung und Steigerung der Omnikanalfähigkeit.
    • Mitglieder profitieren von einer stabilen und finanziell starken Genossenschaft – damit wir auch in Zukunft unseren Förderauftrag umfassend erfüllen können
    • Die neue VR Bank wird aufgrund ihrer Kapitalstärke widerstands- und wettbewerbsfähiger.
    • Die persönlichen Ansprechpartner unserer Kunden bleiben unverändert.
  • Illustration: Zwei Menschen sitzen an einem runden Tisch und über ihnen schweben Fragezeichen

    Chancen für unsere Mitarbeiter*innen

    • Als leistungs- und finanzstarke VR Bank bieten wir heute und in Zukunft sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze, wohnortnah und mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens.
    • Das persönliche Entwicklungspotenzial wird wachsen, Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten können besser gestaltet werden.
    • Unsere modernen Arbeitsbedingungen können dank noch größerer Leistungsfähigkeit weiterentwickelt werden.
    • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von den sozialen und übertariflichen Leistungen beider Häuser, die wir dank der größeren wirtschaftlichen Stärke optimieren und ausbauen können.
    • Aufgrund der großen Anzahl an Mitarbeitenden wird es künftig Mitbestimmungsrechte der Belegschaft im Aufsichtsrat der Bank geben.
  • Illustration: Drei Personen stehen vor einem Geldautomaten; einer davon schiebt ein Fahrrad

    Chancen für die Region

    • Eine starke Regionalbank mit Standorten in fünf Landkreisen.
    • Hohe Filialdichte (gemeinsam über 60 Standorte) und damit nah an unseren Kundinnen und Kunden.
    • Beratung in allen Finanzthemen auf Top-Niveau.
    • Investitionen in moderne Technologien und Services lassen sich besser stemmen.
    • Langfristige Sicherung von attraktiven Arbeitsplätzen in der Region.
    • Zunehmende Bedarfe des Mittelstands (Finanzierung, Expertise) können besser abgedeckt werden.
    • Auf regionale Besonderheiten kann noch individueller mit passgenauen Lösungen eingegangen werden
  • Illustration: Mehrere Personen stehen mit Schildern zur genossenschaftlichen Idee vor einer Bankfiliale

    Chancen für die gemeinsame Region

    • Wir können unsere Privat- und Firmenkunden noch umfassender unterstützen – etwa bei Finanzierungen oder mit weiteren Leistungen.
    • Wir steigern unsere Attraktivität als Arbeitgeber mit zahlreichen Benefits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Wir schaffen Synergien, indem Leistungen zentralisiert werden und Zukunftsinvestitionen z.B. in Digitalisierung und Nachhaltigkeit gemeinsam gestemmt werden.
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Daten & Fakten

1. Profil der Partner

Stand 31.12.2023VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eGVR-Bank Werdenfels eGVR Bank Starnberg-Zugspitze eG
Bilanzsumme3,191 Mrd. Euro
2,011 Mrd. Euro5,201 Mrd. Euro
Eigenkapital330 Mio. Euro
214 Mio. Euro544 Mio. Euro
Filialen221132 (1 Zusammenführung)
Mitarbeiter390291681
Mitglieder28.50123.05351.554

2. Der Weg zur gemeinsamen Bank

Bisherige Schritte:

  •  Sondierungen erfolgreich abgeschlossen
  •  Einstimmiges Mandat beider Aufsichtsräte liegt vor
  •  Konkrete Fusionsverhandlungen und Kooperationen laufen an
  •  Anmeldung der Fusion bei Bankenaufsicht, Rechenzentrale und Genossenschaftsverband
  • Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbericht
  • Verschmelzungsgutachten des gesetzlichen Prüfungsverbands
  • Vertreterdialoge / Informationsveranstaltungen
  • Beschlussfassung auf den Vertreterversammlungen 2025
  • Eintragung ins Genossenschaftsregister am 07.10.2025

Künftige Schritte:

  •  Technische Fusion vom 21. - 23. November 2025

3. Vorstand

Vorstandsvorsitzender: Thomas Vogl (bisheriger Vorstandsvorsitzender der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG)

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Martin Jocher (bisheriger Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Werdenfels eG)

Weiterhin im Vorstand: Cyrus Ahari (VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG), Konrad Hallhuber (VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG) und Stefan Hutter (VR-Bank Werdenfels eG).


Ansprechpartner

Portrait Bernhard Benz

Bernhard Benz

Telefon: 08821 733-0

info@vr-werdenfels.de


Fragen & Antworten

Allgemeines

Wie heißt die Bank zukünftig?
  • Die Bank trägt künftig den Namen VR Bank Starnberg-Zugspitze eG. Juristischer Sitz ist Starnberg.

Wann tritt die Fusion in Kraft?
  • Die rechtliche Fusion ist für Oktober 2025 geplant. Die technische Fusion erfolgt von Freitag, dem 21. November 2025, bis Sonntag, dem 23. November 2025.

Wie setzt sich der Vorstand der neuen Bank zusammen?
  • Den Vorstandsvorsitz übernimmt Thomas Vogl, aktueller Vorstandsvorsitzender der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG.

    Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wird Martin Jocher, aktuell Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Werdenfels eG.

    Weiterhin im Vorstand sind Cyrus Ahari, Konrad Hallhuber und Stefan Hutter.

Wie erfolgt die künftige Besetzung des Aufsichtsrates?
  • Anpassung zum 18.03.2025: Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Fusion aus 27 Personen zusammen. Davon werden 19 Aufsichtsräte über die Vertreterversammlung gewählt, 9 Aufsichtsräte wählen die Arbeitnehmer. Grundlage dafür ist das Drittelbeteiligungsgesetz.

Wird es Änderungen bei den Filialen geben?
  • Beide Banken verfügen aktuell über 33 personenbesetzte sowie 32 SB-Filialen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Starnberg und Weilheim-Schongau.

    Einzig in Penzberg gibt es derzeit von jedem Haus eine personenbesetzte Filiale (Bahnhofstraße 12 sowie Karlstraße 26). Diese wird im Zuge der Fusion in das Gebäude an der Karlstraße zusammengelegt.

    Alle weiteren Filialen bleiben unverändert bestehen. Die Filialen bleiben für unsere Kundinnen und Kunden zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Welche Kommunen profitieren künftig von den Steuerzahlungen der Bank?
  • Der juristische Sitz der Bank wird in Starnberg sein. Das heißt aber nicht, dass künftig nur noch Steuern in Starnberg gezahlt werden. Vielmehr werden die Steuern proportional zur lokalen Wertschöpfung gezahlt. Da uns die Fusion eine größere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ermöglicht, dürften die kommunalen Steuern zunehmen.

Wie sieht es mit Spenden nach der Fusion aus?
  • Selbstverständlich werden wir auch nach der Fusion gemeinnützige Projekte in der gesamten Region unterstützen. Daran wird sich nichts ändern. Wir unterstützen die Region wie bisher mit unserem Adventskalender, dem Crowdfunding, Jugendcreativ und weiteren Einzelspenden.

Wie wird sich die Vertreterversammlung zusammensetzen?
  • Die Vertreterversammlung ist und bleibt das oberste Organ unserer Genossenschaft. Nach der Fusion findet für den Breich der VR-Bank Werdenfels eine Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung der neuen, fusionierten Bank statt. Dies bedeutet, dass die Vertreter künftig in einer gemeinsamen Vertreterversammlung zusammenkommen.

Welche Änderungen wird es bei den Kundenbetreuungen geben?
  • Die persönlichen Ansprechpartner unserer Kunden bleiben unverändert. Perspektivisch erweitern wir zudem unser Team an Spezialisten, zum Beispiel für Ärzte und Heilberufe, für Landwirte oder für das Wealth Management. Auf diese Weise bauen wir die Beratungs- und Betreuungsleistungen für unsere Kunden bedarfsorientiert aus.

Wie geht es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Banken weiter?
  • Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Ganz im Gegenteil: Auch nach der Fusion benötigen wir qualifizierte Fachkräfte für alle Bereiche.

Gibt es bei der Mitgliedschaft Änderungen?
  • Grundsätzlich gilt: Der nominale Wert eines Genossenschaftsanteils bleibt erhalten. Wer heute mit zum Beispiel 1.000 Euro an der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG beteiligt ist, wird zukünftig mit demselben Wert an einer fusionierten Genossenschaftsbank beteiligt sein. Details – zum Beispiel zu Mindesteinzahlung und Höchstbeteiligung – werden im Rahmen der Fusionsverhandlungen besprochen.

Ändern sich Verträge und Urkunden?
  • Nein. Alle abgeschlossenen Verträge behalten auch nach der Fusion ihre Gültigkeit. Eine Anpassung oder ein Austausch von Formularen ist ebenfalls nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungsaufträge für Kapitalerträge.

Welche Konditionen und Preise gelten nach der Umstellung?
  • Die bestehenden Kontomodelle werden aktuell unverändert fortgeführt. Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Zinsablauf. Darüber hinaus gilt der Preisaushang, der in allen Geschäftsstellen aushängt.

Wie lautet die künftige Internetadresse?
  • www.vrsta-zugspitze.de

Konto + Karten

Was passiert mit meiner Kontonummer - ändern sich IBAN und BIC?
  • Für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG ändern sich im Zuge der Fusion IBAN und BIC. Wir informieren Sie selbstverständlich zeitnah über alle Sie betreffenden Änderungen.

    Die IBAN und BIC für Kundinnen und Kunden der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG bleiben unverändert.

Warum ändert sich meine IBAN?
  • Im Zuge der Fusion wird die BIC bzw. BLZ des Althauses Starnberg übernommen. Da die BLZ ein Bestandteil der IBAN ist, führt dies zu einer entsprechenden Änderung.

Bei mir hat sich auch die Kontonummer geändert. Wieso?
  • Durch die Fusion kam es vor, dass im Althaus Werdenfels und im Althaus Starnberg identische Kontonummern existierten. Um eine reibungslose technische Zusammenführung zu gewährleisten, wurden diese doppelten Kontonummern bereinigt und neue Kontonummern vergeben.

Müssen neue Mandatsreferenzen erstellt werden?
  • Nein.

Was passiert bei Überweisungseinreichungen (papierhaft) mit den alten Bankdaten?
  • Die Bankdaten wie die IBAN werden für einen Übergangszeitraum automatisch umgewandelt. Die Dauer des Zeitraums wird noch festgelegt und kommuniziert. Wir empfehlen, ab der technischen Fusion die neuen Bankverbindungsdaten zu nutzen.

Was passiert mit Zahlungseingängen zu Gunsten der alten IBAN?
  • Anpassung zum 18.03.2025: Eingehende Zahlungen, die an eine alte IBAN gehen, werden automatisch an die neue IBAN geleitet.

Werden meine Daueraufträge weitergeführt?
  • Sollte sich Ihre IBAN ändern empfehlen wir Ihnen, Daueraufträge bei anderen Banken zugunsten Ihrer Konten nach der technischen Fusion auf die neue IBAN umzustellen.

    Ändert sich Ihre IBAN nicht, besteht kein Handlungsbedarf.

Ab wann kann ich die Geldautomaten des Fusionspartners nutzen?
  • Anpassung zum 18.03.2025: Sie können bereits heute an allen Automaten des Fusionspartners sowie an Automaten vieler anderer Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich im BankCard ServiceNetz zusammengeschlossen haben, kostenfrei Geld abheben.

Ab wann kann ich meine Auszüge an Kontoauszugsdruckern des Fusionspartners ziehen?
  • Anpassung zum 18.03.2025: Sie können bereits heute an allen Kontoauszugsdruckern des Fusionspartners sowie an Kontoauszugsdruckern vieler anderer Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich im BankCard ServiceNetz zusammengeschlossen haben, Kontoauszüge ziehen.

Wann kann ich auch den Service/die Beratung in den Filialen des Fusionspartners in Anspruch nehmen?
  • Erst nach der technischen Fusion im November 2025 können Sie den Service und die Beratung des Fusionspartners vollumfänglich nutzen.

Kann ich vorhandene Schecks und andere Zahlungsvordrucke des Fusionspartners weiterverwenden?
  • Grundsätzlich können Sie die Vordrucke verwenden, wir empfehlen aber, diese möglichst zeitnah auszutauschen.

Was geschieht mit Briefbögen und Rechnungsvordrucken, die die alte Bankverbindung enthalten?
  • Wir empfehlen Ihnen, nach der technischen Fusion Ihre Briefbögen und Rechnungsvordrucke zu aktualisieren und dort die neuen Bankverbindungsdaten einzutragen. Bitte beachten Sie dies bei Bestellungen von entsprechendem Material. Es gibt jedoch einen Übergangszeitraum nach der technischen Fusion, bei dem alle bei uns eingehenden Zahlungen, die an Ihre alte IBAN gehen, automatisiert an Ihre neue IBAN geleitet werden. Die Dauer des Zeitraums wird noch festgelegt und kommuniziert.

Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?
  • Nein, Sie müssen nichts veranlassen. Sollte sich die Depotnummer ändern, informieren wir Sie rechtzeitig.

Behalten die "alten" Verträge, Sparbücher, Karten etc. ihre Gültigkeit?
  • Alle Verträge und Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.

Ich habe ein Kartenterminal. Was ist zu beachten?
  • Für unsere Kundinnen und Kunden gibt es durch die Fusion keine Änderung.

Ändert sich der BIC/SWIFT-Code?
  • Der BIC/SWIFT-Code lautet ab dem 24.11.2025: GENODEF1STH

Technische Fusion: Fusionswochenende 21.11. - 23.11.2025

Wann ist der Termin der technischen Fusion?
  • Die technische Zusammenlegung beider Banken wird von Freitag, dem 21. November 2025, bis Sonntag, dem 23. November 2025, stattfinden.

Sind die Filialen vor dem Fusionswochenende geöffnet?
  • Die Filialen der VR-Bank Werdenfels eG schließen am Donnerstag, dem 20.11.2025 um 16 Uhr sind am 21.11.2025 ganztags geschlossen.

    Die Filialen der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG haben zu den regulären Zeiten geöffnet. 

Gibt es in diesem Zeitraum Einschränkungen im Online-Banking oder bei der VRBankingApp?
  • Ja. Das Online-Banking sowie die VRBankingApp werden von 21.11.2025-23.11.2025 nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung anstehender Zahlungen.

    Nach der technischen Fusion müssen Sie einmalig Ihren VR-NetKey/Ihr Alias und Ihre PIN zur Anmeldung eingeben. WICHTIG: Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten vor dem Fusionswochenende, um nach der technischen Zusammenführung beider Banken die Anmeldung durchführen zu können.

Ich nutze die Multibankfunktion im Online-Banking oder der VRBanking App. Welche Änderungen sind zu beachten?
  • Betrifft nur Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG:

    Wenn Sie externe Konten im Online-Banking oder in der VRBankingApp zugefügt haben, muss bei der ersten Anmeldung nach der technischen Fusion eine Aktualisierung dieser Bankverbindung erfolgen. Waren Konten bei einer Drittbank als externes Konto eingebunden, erfolgt ab technischer Fusion keine Aktualisierung mehr. Die externe Bankverbindung muss nach technischer Fusion neu angelegt werden. 

Gibt es in diesem Zeitraum Einschränkungen bei den Geldautomaten und weiteren Selbstbedienungs-Geräten?
  • Die Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker, Überweisungsscanner sowie Karten beider Banken werden von 21.11.2025-23.11.2025 nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Wochenendes, insbesondere in Bezug auf Ihren Bargeldbedarf, geplante Einkäufe oder wichtige Zahlungsaufträge. 

Können Kontoeröffnungen/-löschungen erfolgen?
  • Kontoeröffnungen und Kontolöschungen können bis Donnerstag, den 20.11.2025 und wieder ab Montag, den 24.11.2025 erfolgen. D.h. am Freitag können technisch keine Kontoeröffnungen/-löschungen durchgeführt werden.

Funktioniert meine Karte am Fusionswochenende?
  • Für Zahlungen mit Ihrer Debitkarte oder Bargeldabhebungen haben Sie am Fusionswochenende ein Tageslimit in Höhe von 500 Euro. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Wochenendes, insbesondere in Bezug auf Ihren Bargeldbedarf oder geplante Einkäufe.

    Die Karten von minderjährigen Kundinnen und Kunden funktionieren am Fusionswochenende nicht.

    Kreditkartenzahlungen funktionieren wie gewohnt.

Wie kann ich meine Karte im Bedarfsfall sperren lassen?
  • Kartensperren veranlassen Sie bitte über die Telefonnummer 116116.

Kann ich in der Fusionswoche eine neue Karte oder PIN bestellen?
  • Karten-/PIN-Bestellungen können bis einschließlich Mittwoch, dem 19.11.2025, und wieder ab Montag, dem 24.11.2025, entgegengenommen und bearbeitet werden.

Was passiert mit am Fusionswochenende fälligen Spar- oder Termineinlagen?
  • Alle Fälligkeiten vom Fusionswochenende (Samstag und Montag) werden am Dienstag, den 25.11.2025 gebucht.

Kann ich telefonische Wertpapieraufträge wie gewohnt erteilen?
  • Folgende Einschränkung besteht ausschließlich für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG: Telefonische Wertpapieraufträge können bis einschließlich Donnerstag, dem 20.11.2025 und wieder ab Montag, dem 24.11.2025 angenommen und ausgeführt werden.

Gibt es Einschränkungen bei der Erfassung oder Ausführung von Auslandszahlungsaufträgen?
  • Folgende Einschränkung besteht ausschließlich für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG: Auslandszahlungsaufträge können bis einschließlich Mittwoch, den 19.11.2025, und wieder ab Montag, den 24.11.2025, entgegengenommen und bearbeitet werden.

Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von Union Investment (InvestmentWelt)?
  • Ab Freitag vor bis Montag nach der technischen Fusion kann es zu Einschränkungen kommen.

Ich nutze EBICS. Was muss ich in der Fusionswoche beachten?
  • Folgende Einschränkung bestehen ausschließlich für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG: Auslandszahlungsaufträge können bis einschließlich Mittwoch, den 19.11.2025, und wieder ab Montag, den 24.11.2025 in EBICS erfasst und freigegeben werden.

    Zahlungsaufträge müssen bis Freitag, den 21.11.2025 um 15 Uhr vom Kunden freigegeben werden. Alle nicht freigegebenen Aufträge werden gelöscht und müssen neu erfasst werden. 

Ich habe mit Fusion eine neue IBAN. Wen muss ich informieren?
  • Bitte informieren Sie Dritte (z.B. Ihren Arbeitgeber, Mieter, Steuerberater oder Vertragspartner), die Ihre Bankverbindung nutzen, über die neuen Daten.

Ich habe mit Fusion eine neue IBAN. Werden Zahlungsaufträge mit der alten IBAN weiterhin ausgeführt?
  • Daueraufträge und Lastschriften, die Sie über uns eingerichtet haben, werden automatisch auf Ihre neuen Bankverbindungsdaten umgestellt. Eingehende Gutschriften oder Abbuchungen werden automatisch über die neuen Verbindungsdaten gebucht.

Ändert sich mit der technischen Fusion auch die Internetadresse?
  • Ja. Die neue Internetadresse lautet www.vrsta-zugspitze.de

Ist die Homepage der Bank am Fusionswochenende erreichbar?
  • Ja, die Websites beider Banken werden in der Nacht vom 21.11.2025 zusammengelegt und sind am Fusionswochenende unter der neuen Domaine www.vrsta-zugspitze.de erreichbar. Während der technischen Zusammenführung, Freitag ab 20 Uhr, stehen die Websites für ca. zwei Stunden nur eingeschränkt zur Verfügung.