Erhöhung Sparerpauschbetrag

Seit einigen Monaten gibt es wieder attraktive Zinsen auf Spar- und Anlageprodukte. Nun hat auch die Bundesregierung zum 01.01.2023 dazu beigetragen, dass sich das Sparen durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrages (Freistellungsauftrag) jetzt doppelt lohnt.

Was heißt das genau?

 

  • Der Freistellungsauftrag für Einzelpersonen wurde von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Wir haben zum 01.01.2023 den Freistellungsauftrag, den Sie bei uns eingereicht haben, automatisch angepasst:

Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?

Dann wurde dieser Betrag automatisch auf 1.000€ erhöht. Sie müssen dafür nichts tun.

Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 Euro bis auf weiteres erteilt?

Dann wurde dieser Betrag automatisch auf 2.000 € erhöht. Sie müssen dafür nichts tun.

Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?

Dann haben wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.

Sie sind sich nicht sicher, wie hoch Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist oder möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?

Dann vereinbaren Sie direkt einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen oder passen Sie Ihren Freistellungsauftrag selbst im Online-Banking an.