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Häufige Fragen zum Girokonto (FAQs)

Wo kann ich mit meiner Karte Geld abheben?

 

Das Geldautomatennetz der genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit über 19.500 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie das Geldabheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Dieses Logo finden Sie natürlich auch bei all unseren Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.

Zu unseren Filialen

 

Kann ich im Ausland Geld abheben?

Der Einsatz Ihrer Karte ist im Ausland begrenzt. Um weltweit immer flexibel und unabhängig zu sein, empfehlen wir eine Kreditkarte.

In welchen Ländern Ihre Karte akzeptiert wird, können Sie der folgenden Aufzählung entnehmen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, hilft Ihnen Ihr Berater sehr gerne weiter.

WICHTIG!!!

In folgenden Ländern empfehlen wir zusätzlich eine Kreditkarte:

  • außereuropäische Ausland
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Ukraine
  • Weissrussland

 

Unsere Karten im Überblick...

Kann ich meinen Dispo löschen lassen?

Natürlich können Sie jederzeit das von Ihnen gewünschte Überziehungslimit herabsetzen und löschen lassen. Wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Berater.

Wo sehe ich, wie meine IBAN lautet?

Ihre persönliche IBAN und der BIC der VR-Bank Werdenfels eG finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und auf der Rückseite Ihrer BankCard.

Außerdem haben wir auf unserer Homepage einen IBAN-Rechner für Sie eingerichtet, diesen finden Sie hier.

Was muss ich machen, wenn ich unrechtmäßige Abbuchungen auf meinem Konto entdecke?

Nehmen Sie im Falle von unrechtmäßigen Abbuchungen unverzüglich Kontakt zu uns auf. Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Was benötige ich zur Kontoeröffnung?

Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Unterlagen wir zu einer Kontoeröffnung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:

Erwachsener:   

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass

 

Minderjähriger (Eltern sind verheiratet):

  •  Geburtsurkunde des Kindes
  • gültige Personalausweise bzw. Reisepässe beider Eltern

 

Minderjähriger (Eltern sind nicht verheiratet):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter / beider Eltern
  • Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht der Eltern (Landratsamt-Jugendamt)

 

Minderjähriger (ein Erziehungsberechtigter):

  • Geburtskurkunde des Kindes
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ des Vaters
  • Negativbescheinigung (Landratsamt-Jugendamt)

 

Betreuung:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Betreuers
  • gültige Bestallungsurkunde (Amtsgericht) oder gültiger Betreuerausweis

 

Eingetragener Verein (e.V):

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands
  • aktueller Registerauszug aus Vereinsregister
  • bei Bevollmächtigten sind noch die Ausweispapiere der entsprechenden Personen erforderlich

 

Nicht eingetragener Verein:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands/ der Vorstandsmitglieder
  • Satzung des Vereins
  • Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung
  • Anwesenheitsliste der Mitgliederversammlung, wenn vorhanden
  • Bevollmächtigte bzw. Vorstände ergeben sich i.d.R. aus der Satzung bzw. dem Protokoll der Mitgliederversammlung
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass  der Bevollmächtigten

 

Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, dann wenden Sie sich bitte einfach an Ihren Berater.

Welche Kosten entstehen für die Einräumung und Inanspruchnahme des Dispokredites?

Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites in der Regel keine weiteren Kosten wie etwa Bearbeitungsentgelte an. Auch werden die Sollzinsen nur für die Dauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.

Was versteht man unter Kreditwürdigkeit?

Die Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kunde einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzahlt. Für die Bank ist die Bonität des Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potentieller Überschuldung.