Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung 2022

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet vom 28. Februar bis 04. März 2022 statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tag in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus. Die Stimmen können in unseren Service-Geschäftsstellen während der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind.

Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.

Briefwahl ist zulässig, die hierzu erforderlichen Unterlagen können von uns angefordert werden: Bahnhofstraße 43 in 82467 Garmisch-Partenkirchen (sekretariat@vr-werdenfels.de). Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.

Hermann Weinrich
(Vorsitzender des Wahlausschusses)

Garmisch-Partenkirchen, im Februar 2022