- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Dauerauftrag
VR-Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.
Ihre Vorteile
- Bietet grundlegende Funktionen: Barein-und Auszahlungen an unseren Automaten oder Geschäftsstellen
- Online-Banking möglich
- Ausstellung einer VR-BankCard möglich
- Kann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden
Dispositionskredit und Kreditkarte gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos.
Leistung | VR-Basiskonto |
---|---|
Grundpreis p.M. Gebühren, Buchungsposten etc. werden nur dann erhoben, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhaften Buchungen werden nicht bepreist. Zweitschriften im Auftrag des Kunden werden insbesondere nur dann berechnet, wenn die angefertigte Erstschrift fehlerfrei erstellt wurde. |
8,50 € |
Bartransaktionen Barein-/auszahlungen am Automaten Barein-/auszahlungen am Schalter |
2,00 € |
Überweisungen Gutschrift Ausführung per Onlinebanking / Kundenterminal Ausführung per Überweisungsbeleg Erfassung über Bankmitarbeiter ohne Beleg |
0,10 € 1,00 € 2,00 € |
Lastschriften Abbuchung Einreichung per Onlinebanking / Kundenterminal Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung |
0,10 € 1,50 € |
Dauerauftrag einrichten, ändern, aussetzen (online oder über Filiale) Ausführung Dauerauftrag Ausführung Dauerlastschrift |
|
Kontoauszüge * elektronischer Kontoauszug (Onlinebanking) am Kontoauszugsdrucker Postversand pro Auszug (Preis zzgl. aktuellem Porto) |
0,35 € |
Karten ** VR-BankCard (Kontoinhaber - Jahrespreis) VR-BankCard (Bevollmächtigte - Jahrespreis) |
7,50 € 7,50 € |
- Im Grundpreis enthalten
Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetztes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben. (AGB VR-Bank Werdenfels eG §12, Abschnitt 3)
* Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
** zeitanteilige Rückerstattung, wenn der Kunde die Karte z.B. wegen einer vorzeitigen Kündigung zurückgibt.
Die genannten Produktpreise bilden die monatlichen Grundgebühren ab. Je nach Produktmodell können zusätzliche Kosten entstehen. Gebühren, Buchungsposten etc. werden nur dann erhoben, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhaften Buchungen werden nicht bepreist.
Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Unterlagen wir bei einer erstmaligen Kontoeröffnung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Gleich hier ausfüllen und in einer unserer Geschäftsstellen persönlich abgeben.
Erwachsener:
- geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis
- Steuer-Identifikationsnummer (falls bereits zugeteilt)
Minderjähriger (Eltern sind verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültige Personalausweise bzw. Reisepässe beider Eltern
Minderjähriger (Eltern sind nicht verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ beider Eltern
- Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht der Eltern (Landratsamt-Jugendamt)
Minderjähriger (ein Erziehungsberechtigter):
- Geburtskurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ des Vaters
- Negativbescheinigung (Landratsamt-Jugendamt)
Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, dann wenden Sie sich bitte einfach an unsere Servicemitarbeiter unter 08821/ 733-0 oder gleich an Ihren Berater.
Häufige Fragen zum Girokonto
Natürlich können Sie jederzeit das von Ihnen gewünschte Überziehungslimit herabsetzen und löschen lassen. Wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Berater.
Ihre persönliche IBAN und der BIC der VR-Bank Werdenfels eG finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und auf der Rückseite Ihrer BankCard.
Außerdem haben wir auf unserer Homepage einen IBAN-Rechner für Sie eingerichtet, diesen finden Sie hier.
Nehmen Sie im Falle von unrechtmäßigen Abbuchungen unverzüglich Kontakt zu uns auf. Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Unterlagen wir zu einer Kontoeröffnung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Erwachsener:
- geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis
- Steuer-Identifikationsnummer (falls bereits zugeteilt)
Minderjähriger (Eltern sind verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültige Personalausweise bzw. Reisepässe beider Eltern
Minderjähriger (Eltern sind nicht verheiratet):
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter / beider Eltern
- Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht der Eltern (Landratsamt-Jugendamt)
Minderjähriger (ein Erziehungsberechtigter):
- Geburtskurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ des Vaters
- Negativbescheinigung (Landratsamt-Jugendamt)
Betreuung:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Betreuers
- gültige Bestallungsurkunde (Amtsgericht) oder gültiger Betreuerausweis
Eingetragener Verein (e.V):
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands
- aktueller Registerauszug aus Vereinsregister
- bei Bevollmächtigten sind noch die Ausweispapiere der entsprechenden Personen erforderlich
Nicht eingetragener Verein:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands/ der Vorstandsmitglieder
- Satzung des Vereins
- Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung
- Anwesenheitsliste der Mitgliederversammlung, wenn vorhanden
- Bevollmächtigte bzw. Vorstände ergeben sich i.d.R. aus der Satzung bzw. dem Protokoll der Mitgliederversammlung
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Bevollmächtigten
Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, dann wenden Sie sich bitte einfach an Ihren Berater.
Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites in der Regel keine weiteren Kosten wie etwa Bearbeitungsentgelte an. Auch werden die Sollzinsen nur für die Dauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.
Die Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kunde einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzahlt. Für die Bank ist die Bonität des Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann.
Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potentieller Überschuldung.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die VR-Bank Werdenfels eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.