VR-Basiskonto

Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr

Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.

Häufige Fragen zum Girokonto

Kann ich meinen Dispo löschen lassen?

Natürlich können Sie jederzeit das von Ihnen gewünschte Überziehungslimit herabsetzen und löschen lassen. Wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren Berater.

Wo sehe ich, wie meine IBAN lautet?

Ihre persönliche IBAN und der BIC der VR-Bank Werdenfels eG finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und auf der Rückseite Ihrer BankCard.

Außerdem haben wir auf unserer Homepage einen IBAN-Rechner für Sie eingerichtet, diesen finden Sie hier.

Was muss ich machen, wenn ich unrechtmäßige Abbuchungen auf meinem Konto entdecke?

Nehmen Sie im Falle von unrechtmäßigen Abbuchungen unverzüglich Kontakt zu uns auf. Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Was benötige ich zur Kontoeröffnung?

Damit Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Unterlagen wir zu einer Kontoeröffnung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:

Erwachsener:   

  • geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis
  • Steuer-Identifikationsnummer (falls bereits zugeteilt)

 

Minderjähriger (Eltern sind verheiratet):

  •  Geburtsurkunde des Kindes
  • gültige Personalausweise bzw. Reisepässe beider Eltern

 

Minderjähriger (Eltern sind nicht verheiratet):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter / beider Eltern
  • Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht der Eltern (Landratsamt-Jugendamt)

 

Minderjähriger (ein Erziehungsberechtigter):

  • Geburtskurkunde des Kindes
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter/ des Vaters
  • Negativbescheinigung (Landratsamt-Jugendamt)

 

Betreuung:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Betreuers
  • gültige Bestallungsurkunde (Amtsgericht) oder gültiger Betreuerausweis

 

Eingetragener Verein (e.V):

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands
  • aktueller Registerauszug aus Vereinsregister
  • bei Bevollmächtigten sind noch die Ausweispapiere der entsprechenden Personen erforderlich

 

Nicht eingetragener Verein:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Vorstands/ der Vorstandsmitglieder
  • Satzung des Vereins
  • Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung
  • Anwesenheitsliste der Mitgliederversammlung, wenn vorhanden
  • Bevollmächtigte bzw. Vorstände ergeben sich i.d.R. aus der Satzung bzw. dem Protokoll der Mitgliederversammlung
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass  der Bevollmächtigten

 

Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, dann wenden Sie sich bitte einfach an Ihren Berater.

 

 

 

 

Welche Kosten entstehen für die Einräumung und Inanspruchnahme des Dispokredites?

Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites in der Regel keine weiteren Kosten wie etwa Bearbeitungsentgelte an. Auch werden die Sollzinsen nur für die Dauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.

Was versteht man unter Kreditwürdigkeit?

Die Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kunde einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzahlt. Für die Bank ist die Bonität des Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Sie liefert ihren Vertragspartnern, wie zum Beispiel Banken, kreditbezogene Informationen über Verbraucher. Die Vertragspartner hingegen übermitteln der SCHUFA bestimmte Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden. Die SCHUFA schafft damit die Grundlage für eine sichere Kreditvergabe und schützt Verbraucher so vor potentieller Überschuldung.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die VR-Bank Werdenfels eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.